Schwanger zu sein ist für viele Frauen und Paare ein Grund zur Freude.
Eine Schwangerschaft kann aber auch Unsicherheiten auslösen, bringt Veränderungen mit sich und kann zu einem persönlichen Konflikt werden.
Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bieten einen geschützten Rahmen, in dem Sie in Ruhe Ihre Lebenssituation überdenken können. Wir sind für Sie Ansprechpartner, wenn Sie nicht mehr wissen, wie es weiter gehen soll. Gemeinsam mit Ihnen (und Ihrem Partner) suchen wir nach Perspektiven für ein Leben mit dem Kind.
Unsere BeraterInnen unterstützen Sie dabei, eine gewissenhafte und eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen und sind für Sie da. Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden, beraten und unterstützen wir Sie - wenn Sie es möchten - auch danach.
Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss an die Beratung den Beratungsnachweis, der die Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch vor Strafe bewahrt.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Seit dem 29. April 2025 kann die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit genutzt werden. Sie soll den Austausch sowie die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob auch Schwangerschaftsabbrüche in die ePA aufgenommen werden (sollen).
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die Funktionsweise der ePA, über die mit ihr speicherbaren Informationen sowie über die Rechte und Ansprüche, die die Versicherten im Zusammenhang mit der Nutzung der ePA haben, ausführlich und umfassend zu informieren. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die Daten, die sie im Rahmen ihrer Befüllungspflichten in der ePA für alle speichern, zu informieren. Die Patientinnen und Patienten können der Übermittlung und Speicherung der Daten widersprechen. Eine besondere Hinweispflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten auf das Widerspruchsrecht gilt vor der Speicherung von potenziell diskriminierenden oder stigmatisierenden Daten, wie beispielsweise zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen.
Zusammenfassend gilt für hochsensible Daten insbesondere zu Schwangerschaftsabbrüchen das Folgende:
- Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten müssen die Patientinnen und Patienten auf das Recht zum Widerspruch hinweisen.
- Patientinnen und Patienten können dann im unmittelbaren Behandlungskontext widersprechen, dass diese Daten in die ePA eingestellt werden.
- Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten müssen den Widerspruch nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren.
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