Meldung

Rechtsgutachten zu digitalen Beratungsformen

donum vitae bleibt auch in der Pandemie an der Seite der ratsuchenden Frauen und Paare

Bild aus dem Modellprojekt HeLB © donum vitae e.V.

Die Schwangerschafts(konflikt-)beratung von donum vitae e.V. bleibt auch weiterhin für alle ratsuchenden Frauen und Paare erreichbar. „Die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns mit den strikten Kontaktbeschränkungen hat gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in unserer psychosozialen Beratung“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, Bundesvorsitzender von donum vitae. „Unser Ziel ist es, nah bei den Frauen und Familien in Not zu bleiben.“ Aufgrund der Schutzmaßnahmen können Präsenzberatungen in den Einrichtungen vor Ort bereits seit März 2020 nicht in allen Fällen in der bewährten Form stattfinden. „Wir sind sehr froh, dass wir frühzeitig unsere Beratungsangebote und auch die Schwangerschaftskonfliktberatung datensicher und klientinnenorientiert in den digitalen Raum verlegen konnten, wenn dies aufgrund von Erkrankungen, Risiken und Kontaktbeschränkungen notwendig war“ erläutert Dr. Tyllack.

Digitale Formate gewährleisten das Recht auf Beratung trotz Kontaktbeschränkungen
Bereits seit mehr als zehn Jahren bietet donum vitae mit der Online-Beratung ein erprobtes Instrument niedrigschwelliger Beratung an. In dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt HeLB „Helfen. Lotsen. Beraten.“ werden darüber hinaus seit Mai 2019 verschiedene Ansätze digitaler Beratungsarbeit erprobt. Diese sollen schwer erreichbaren Zielgruppen der Schwangerschaftsberatung den Zugang zum Hilfs- und Beratungssystems ermöglichen. Im Modellprojekt führen die donum vitae-Beratungsstellen die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung auch per Video durch. Alle digitalen Angebote erfolgen unter Beachtung der Datenschutz- und Schweigepflichtvorgaben. „Wir können im weiteren Verlauf der Pandemie eine verlässliche Beratung im geschützten digitalen Raum für Frauen in Notlagen gewährleisten“, so Dr. Tyllack. Dies ist mittlerweile auch durch ein Rechtsgutachten bestätigt worden.

Schwangerschafts(konflikt-)beratung per Video ist zulässig
donum vitae hat im Rahmen des HeLB-Projektes die Frage der Rechtmäßigkeit verschiedener digitaler Beratungsformate unter Berücksichtigung der verfassungs-, beratungs- und strafrechtlichen Vorgaben für die Schwangerschafts(konflikt-)beratung durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Direktor des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Universität Augsburg) bestätigt, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz und das Strafgesetzbuch digitalen Formaten der Schwangerschafts(konflikt-)beratung nicht entgegenstehen. Hierbei sind allerdings hohe datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Übermittlung gesundheitsrelevanter Daten zu beachten. Die digitalen Beratungsangebote „Allgemeine Schwangerschaftsberatung“ und „Schwangerschaftskonfliktberatung inkl. Beratungsnachweis“ von donum vitae entsprechen den im Gutachten genannten rechtlichen Anforderungen.

Das Rechtsgutachten ist auf der Internetseite von donum vitae abrufbar: https://www.donumvitae.org/service/rechtsgutachten

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