Meldung

Runder Tisch "NIPT als Kassenleistung"

Entwurf des G-BA ist grundlegend überarbeitungsbedürftig

Zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL):
Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Risikoschwangerschaften im Rahmen der Mu-RL (22.03.2019)

Erklärung

Ein Runder Tisch von Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen, zu diesem Thema kompetenten medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, Kirchen, Sozialverbände und Träger von psychosozialen Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und themenbezogenen Institutionen (s. Anlage der Teilnehmerinnen und Teilnehmer) stellt zum aktuellen G-BA-Beschlussentwurf zum Thema NIPT als GKV-Leistung fest:


Der aktuell vorliegende Beschlussentwurf des G-BA und der Entwurf zu den tragenden Gründen ist grundlegend überarbeitungsbedürftig:

Beispielhaft wichtige Punkte sind die Definition der medizinischen Notwendigkeit und die Aktualisierung der Daten zur Testqualität des NIPT, das Fehlen anderer, im Rahmen der Pränataldiagnostik angewendeten Untersuchungsverfahren und der Bezug zu
gesellschaftlichen Kontexten. Gleiches gilt für das Verständnis des Begriffs der Risikoschwangerschaft.

Im Sinne einer sinnvollen, sachgerechten und nachhaltigen Lösung zur Versorgung von Schwangeren fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Moratorium hinsichtlich des aktuellen G-BA-Methodenbewertungsverfahrens.

Berlin, 8.4. 2019

 

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